Regelung zum Vertragsabschluss, Leistungen, vorzeitige Abreise und Rücktritt

Werden zwischen dem Vermieter und dem Gast keine Stornobedingungen vereinbart, so gelten die nachstehend angeführten Stornobestimmungen. Als Vereinbarung der Stornokosten gilt je nach Buchungsart auch die Aufführung der Bedingungen in der Preisliste, auf der Internetseite und in weiteren Medien des Vermieters.

Auszug aus den Stornobestimmungen

Vertragsabschluss: Mit der Bestellung, Buchung, Zusage oder der kurzfristigen Bereitstellung der Unterkunft und der darauf folgenden Reservierungsbestätigung kommt ein Gastaufnahmevertrag zustande, der beide Vertragsparteien verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen, mit all seinen Rechten und Pflichten, gleichgültig für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde.

Leistungen: Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer / die Ferienwohnung bestellt und von beiden Vertragsparteien mündlich oder schriftlich zugesagt wurde. Mit Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichten sich die Parteien für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der folgenden gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag

  • Der Gastwirt ist verpflichtet, die jeweilige Unterkunft im nutzungsgerechten Zustand und entsprechend der Bestellung bereitzustellen.
  • Der Gast ist verpflichtet, das vertraglich geschuldete Entgelt für die Zeit (Dauer) der Bestellung der Unterkunft zu entrichten.
  • Der Gast wird von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgelts nicht dadurch befreit, dass er, unabhängig vom Grund der Verhinderung, an der Ausübung des ihm zustehenden Gebrauchsrechtes verhindert wird.
  • Beruht die Verhinderung jedoch auf einem Grund, den der Gastwirt zu vertreten hat, wird der Gast von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgelts frei.

Vorzeitige Abreise: Bei vorzeitiger Abreise gelten, wenn zwischen dem Vermieter und dem Gast nicht anders vereinbart, folgende Bestimmungen: Bei vorzeitiger Abreise (unabhängig davon, ob die Aufenthaltsdauer mündlich oder schriftlich vereinbart wurde) können die Aufenthaltskosten (Urlaubspreis minus nicht entstandene Kosten) durch den Gastwirt eingefordert werden. Das gilt nur für den Fall, wenn es dem Gastwirt nachweislich nicht gelingt, die Unterkunft weiterzuvermieten. Sollte es dem Gastwirt nur für einen Teilzeitraum gelingen, die Unterkunft weiterzuvermieten, kann er für den restlichen Zeitraum die Aufenthaltskosten berechnen. Die Aufenthaltskosten werden bei Zimmer mit Verpflegung pauschal mit 70 % des vereinbarten Preises, bei Ferienwohnung mit 90 % des vereinbarten Preises festgelegt.

Rücktritt: Bei Stornierung der Reservierung gelten, wenn zwischen dem Vermieter und dem Gast nicht anders vereinbart, folgende Bestimmungen: Bei Stornierung können die Aufenthaltskosten (Urlaubspreis minus nicht entstandene Kosten) durch den Gastwirt eingefordert werden. Das gilt nur für den Fall, wenn es dem Gastwirt nachweislich nicht gelingt, die Unterkunft weiterzuvermieten. Sollte es dem Gastwirt nur für einen Teilzeitraum gelingen, die Unterkunft weiterzuvermieten, kann er für den restlichen Zeitraum die Aufenthaltskosten berechnen. Die Aufenthaltskosten werden bei Zimmer mit Verpflegung pauschal mit 70 % des vereinbarten Preises, bei Ferienwohnung mit 90 % des vereinbarten Preises festgelegt.

Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

COVID Stornobestimmungen: Eine kostenlose Stornierung Ihres Urlaubes ist bis zu einem Monat vor Reiseantritt möglich.

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